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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von GRL PWR meets Business ein Projekt von Vanessa & Saskia Badura
Rechtliches, bzw. das sog. „Kleingedruckte“, ist eigentlich nichts, wenn alles gut geht, aber sehr wichtig, wenn etwas falsch läuft.
Daher bitten wir den folgenden Ansätzen kurz Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten aus diesem Angebot.
1.ANGEBOT
Das Angebot ist nach Erhalt 7 Tage gültig und gilt ausschließlich für den genannten Inhalt.
2. FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Eine Auftragsbestätigung/Rechnung und der Zahlungseingang der Zahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.
3.HAFTUNGSAUSSCHUSS
(1) Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
4. RÜCKTRITT
GRLPWR meets Business ein Projekt von Vanessa & Saskia behält sich vor, das Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.
5. Vertragliche Inhalte für die Erstellung von Webdesigns
5.1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Webseite durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten kann.
5.2.Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Webseite ins Internet, die dauerhafte Speicherung der Webseite auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web ( Access-Providing) sorge tragen.
5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Webseite nach Vorgaben des Auftraggebers und gemeinsamen entwickeltem Konzept zu erstellen. Dabei wird auch die Google Suchmaschinenoptimierung und die Einbindung zu sozialen Netzwerken berücksichtigt.
5.4. Nach Abnahme der Endversion der Webseite ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftragnehmer in die Funktionen seiner Webseite einzuarbeiten.
5.5. Der Auftraggeber ist während der gesamten Entwicklungsphase der Webseite und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählen insbesondere die Überlassung alle Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Webseite erforderlich sind.
5.6.Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
(2) Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
(4) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
5.7.Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
(2) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.
6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die erste Zahlung über 50% wird bei der finalen Buchung fällig. Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Eine Auftragsbestätigung/Rechnung und der Zahlungseingang der Zahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.
Die Restzahlung der weiteren 50% sind nach Vollendung des Auftrags nach Rechnungsstellung zu zahlen.
6.1. Ein eventueller Mehraufwand durch weitere Leistungsbuchungen (zum Beispiel Portfolio Bilder oder Logoerstellung) während dem laufenden Auftrag wird separat in Rechnung gestellt.
7.MÄNGEL
(1) Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept entspricht.
(2) Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
(3) Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.